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Erstberatung: Als Sachverständiger in Bottrop bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. Rufen Sie uns dazu einfach an oder schicken Sie uns Ihre Frage oder die Bilder Ihres Schadens per WhatsApp – Sie erhalten von uns eine unverbindliche Ersteinschätzung.
Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite
Das Schadengutachten dient der Beweissicherung und beziffert die Höhe Ihrer Schadenersatzansprüche. Das Gutachten gibt Auskunft über den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges vor und nach dem Schadeneintritt, eine eventuell anfallende Wertminderung, die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer sowie Nutzungsausfall- und Mietwagenklasse
Ist der Unfall unverschuldet, trägt grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Schädigers die Kosten des Kfz-Sachverständigen. Nach § 249 BGB ist ein Geschädigter so zu stellen, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre. Wir rechnen bei eindeutiger Sachlage mittels einer Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab, so dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.
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Grundsätzlich ist es natürlich auch möglich sich die Schadenssumme (exkl. MwSt. sprich Netto) auszahlen zu lassen, ohne das Fahrzeug zu reparieren! Dies wäre dann eine Fiktive Abrechnung. Dabei muss selbst eine Wertminderung erstattet werden!!! Es steht also völlig in Ihrer Hand ob Sie sich die Schadenssumme auszahlen lassen oder Ihren Schaden bei einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand. Durch unsere langjährige Erfahrung garantieren wir Ihnen höchste Fachkompetenz.
Mithilfe von modernen Tool, analysen wir und stellen somit die Summe der Schadesnhöhe fest.
Sie haben den Unfall nicht verursacht ? Wir kümmern uns um die Beweislage und Sicherung von Beweisen
Um die richtige Dokumention des Falles mit Video und Fotos müssen sie sich nicht sorgen! Wir übernehmen das für Sie.
Sie stehen auf keinen Fall alleine da. Sie haben immer einen Anspruch auf eine Rechtsvertretung.
Keine Zeit verschwenden! Jetzt direkt anrufen und Termin vereinbaren.